Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Gefahr im Büro durch eine defekte Kaffeemaschine droht und wie einfach Sie dieses Risiko durch eine Unterlage für Kaffeemaschine & Co. quasi ausschalten können? Elektrogeräte können nämlich in Brand geraten. In Ihrer Büroküche kann ein solches Feuer das Leben Ihrer Mitarbeiter gefährden. Auch darum hat der Gesetzgeber einen feuerfesten Untersatz bei Elektrogeräten mit Heizelementen (so zum Beispiel für Kaffeemaschinen) zur Pflicht im Brandschutz gemacht. Zögern Sie daher nicht bei der Verwendung solcher feuerfester Untersätze. Sonst können schnell große Haftungsrisiken bei Verantwortlichen (z.B. den Geschäftsführer) drohen.

Teil 1: Kaffeemaschinen im Büro – unterschätztes Brandrisiko mit klarer Verantwortung

Kaffeemaschinen gehören heute zur Standardausstattung nahezu jeder Büro- und Betriebsküche. Ob Filtermaschine, Pad-System oder leistungsstarker Kaffeevollautomat – sie laufen häufig im Dauerbetrieb, werden von vielen Personen genutzt und stehen oft unbeaufsichtigt. Genau diese Kombination macht sie zu einer unterschätzten Brandquelle im Arbeitsalltag.

Was viele Unternehmen nicht wissen: Defekte, Wärmestau oder ungeeignete Aufstellflächen zählen zu den häufigsten Auslösern von Schwel- und Gerätebränden in Teeküchen. Im Ernstfall geht es dann nicht nur um Sachschäden, sondern um Haftungsfragen, Versicherungsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten.

Warum Kaffeemaschinen im Büro ein besonderes Risiko darstellen

Im Vergleich zu vielen anderen Elektrogeräten vereinen Kaffeemaschinen mehrere Risikofaktoren:

  • Integrierte Heizelemente mit hohen Betriebstemperaturen
  • Dauerhafte Bereitschaft (Stand-by, Warmhaltefunktion)
  • Feuchtigkeit durch Wasser, Dampf und Reinigung
  • Brennbare Umgebung (Holzarbeitsplatten, Kunststofffronten, Papierhandtücher)
  • Unregelmäßige Kontrolle durch wechselnde Nutzer

Gerade in Büros werden Kaffeemaschinen häufig auf Möbeln, Küchenzeilen oder Sideboards platziert, die nicht für dauerhafte Wärmeeinwirkung ausgelegt sind. Holz, Laminat, PVC oder beschichtete Spanplatten können sich bei Hitze verformen, verkohlen oder im schlimmsten Fall als Brandlast wirken.

Typische Brandursachen bei Kaffeemaschinen

Brände entstehen selten durch „offenes Feuer“, sondern meist schleichend. Zu den häufigsten Ursachen zählen:

  • Überhitzung durch defekte Thermostate oder blockierte Lüftung
  • Elektrische Defekte an Kabeln, Netzteilen oder internen Bauteilen
  • Wasserleckagen, die Kurzschlüsse verursachen
  • Wärmestau durch enge Aufstellung oder ungeeignete Unterlagen
  • Alterung bei intensiv genutzten Geräten

Moderne Geräte verfügen zwar über Abschaltautomatiken, doch diese sind keine Garantie gegen jedes Szenario. Insbesondere Schwelbrände entwickeln sich oft langsam und bleiben lange unbemerkt – etwa nachts oder am Wochenende.

Rechtlicher Blick: Warum „laufen lassen“ keine Option ist

Im betrieblichen Umfeld gilt: Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die sichere Gestaltung von Arbeitsstätten und Sozialräumen. Dazu zählen ausdrücklich auch Teeküchen und Pausenbereiche.

Rechtlich entscheidend ist nicht, ob eine Kaffeemaschine „privat üblich“ ist, sondern:

  • ob sie im Betrieb eingesetzt wird,
  • ob von ihr eine Gefährdung ausgehen kann,
  • ob diese Gefährdung erkannt, bewertet und reduziert wurde.

Damit fällt die Kaffeemaschine eindeutig unter die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung. Wird ein erkennbares Risiko ignoriert – etwa die Aufstellung eines hitzeerzeugenden Geräts auf brennbarem Untergrund – kann das im Schadenfall als Pflichtverletzung gewertet werden.

Feuerfeste Unterlagen: einfache Maßnahme mit großer Wirkung

An dieser Stelle kommen feuerfeste Unterlagen für Kaffeemaschinen ins Spiel. Sie erfüllen gleich mehrere Funktionen:

  • Reduzierung der Wärmeübertragung auf den Untergrund
  • Trennung von Hitzequelle und brennbarer Oberfläche
  • Schutz vor Schwelbränden bei Defekten
  • Zusätzliche Argumentations- und Nachweissicherheit

Wichtig ist die richtige Einordnung: Eine feuerfeste Unterlage ist kein Ersatz für technische Prüfungen oder ordnungsgemäße Installation. Sie ist jedoch eine anerkannte technische Schutzmaßnahme, wenn Kaffeemaschinen auf empfindlichen oder brennbaren Flächen betrieben werden.

Warum gerade Büros betroffen sind

In Privathaushalten stehen Kaffeemaschinen oft unter regelmäßiger Beobachtung. Im Büro hingegen:

  • nutzen viele Personen das Gerät,
  • fühlt sich niemand „zuständig“,
  • läuft die Maschine häufig unbeaufsichtigt.

Genau deshalb legen Aufsichtsbehörden und Versicherer im gewerblichen Bereich einen strengeren Maßstab an. Die Frage lautet dann nicht: „War das Gerät erlaubt?“, sondern: „War das Risiko erkennbar – und wurde es angemessen reduziert?“

Ausblick auf den folgenden Teil 2: Wir schauen uns an, welche normativen und praktischen Vorgaben speziell für Kaffeemaschinen im Büro gelten, wie feuerfeste Unterlagen dort eingeordnet werden und wann sie als Stand der Technik gelten.

Teil 2: Normen, DGUV & Stand der Technik – warum Kaffeemaschinen besondere Beachtung verdienen

Spätestens wenn es um Haftung, Versicherungsschutz oder eine Begehung durch die Berufsgenossenschaft geht, stellt sich die entscheidende Frage: Welche Regeln gelten konkret für Kaffeemaschinen im Büro? Die Antwort liegt nicht in einer einzelnen Vorschrift, sondern im Zusammenspiel aus Arbeitsschutzgesetz, DGUV-Vorschriften und dem sogenannten Stand der Technik.

1) Kaffeemaschinen als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV

Kaffeemaschinen im Büro gelten rechtlich nicht als „private Küchengeräte“, sondern als elektrische Betriebsmittel, sobald sie vom Arbeitgeber bereitgestellt oder geduldet werden. Damit unterliegen sie denselben Grundanforderungen wie Drucker, Aktenvernichter oder andere Elektrogeräte.

Das bedeutet konkret:

  • Sie müssen in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.
  • Sie unterliegen der DGUV Vorschrift 3 (Prüfung elektrischer Betriebsmittel).
  • Ihre Aufstellung und Umgebung müssen sicher gestaltet sein.

Besonders relevant: Kaffeemaschinen zählen zu den wenigen Bürogeräten, die bewusst Hitze erzeugen. Genau das hebt sie von Monitoren, PCs oder Ladegeräten ab.

2) DGUV Regel 115-401: Klarer Hinweis auf feuerfeste Unterlagen

Für Bürobetriebe ist die DGUV Regel 115-401 („Branche Bürobetriebe“) von zentraler Bedeutung. Sie konkretisiert, wie elektrische Geräte sicher zu betreiben sind, und gibt praxisnahe Hinweise für typische Risiken im Büroalltag.

Dort findet sich ein besonders wichtiger Punkt für Kaffeemaschinen:

Kaffeemaschinen und Wasserkocher sollen auf eine feuerfeste Unterlage (z. B. Fliesen) gestellt werden.

Dieser Satz ist rechtlich hoch relevant, denn er zeigt:

  • Die DGUV erkennt Kaffeemaschinen ausdrücklich als Brandrisiko.
  • Der Untergrund wird als sicherheitsrelevanter Faktor benannt.
  • Eine feuerfeste Unterlage wird als geeignete Schutzmaßnahme empfohlen.

Wichtig für die Einordnung: DGUV-Regeln sind keine Gesetze, gelten aber als anerkannte Regeln der Technik. Wer sie einhält, bewegt sich auf rechtlich sicherem Terrain. Wer davon abweicht, muss begründen, warum andere Maßnahmen gleichwertig sind.

3) Pflicht oder Empfehlung? Die juristisch saubere Einordnung

Häufig wird im Netz behauptet, eine feuerfeste Unterlage für Kaffeemaschinen sei „gesetzlich vorgeschrieben“. Diese Aussage ist so pauschal nicht korrekt – und genau hier passieren viele Fehler.

Richtig ist:

  • Pflicht ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
  • Pflicht ist es, erkannte Brandrisiken zu minimieren.
  • Stand der Technik ist es, bei hitzeerzeugenden Geräten auf brennbaren Untergründen eine feuerfeste Unterlage zu verwenden.

Das heißt: Steht eine Kaffeemaschine auf Holz, Laminat, Kunststoff oder beschichteten Spanplatten und wird keine Schutzmaßnahme getroffen, ist das Risiko kaum noch zu rechtfertigen – insbesondere dann nicht, wenn die DGUV explizit auf feuerfeste Unterlagen verweist.

4) Warum „Anti-Rutsch-Matte“ allein nicht ausreicht

In vielen Büroküchen liegen einfache Gummi- oder Anti-Rutsch-Matten unter Kaffeemaschinen. Diese lösen zwar ein Problem – das Verrutschen –, nicht aber das eigentliche Brandschutzthema.

Typische Schwächen solcher Matten:

  • Keine oder nur geringe Hitzebeständigkeit
  • Teilweise brennbares Material
  • Keine Barriere gegen Wärmeübertragung

Aus Sicht des Arbeitsschutzes können sie daher nicht als gleichwertige Maßnahme zu einer feuerfesten Unterlage gewertet werden, wenn es um Brandschutz geht.

5) Geeignete Materialien für feuerfeste Unterlagen im Büro

Die DGUV nennt als einfaches Beispiel Fliesen – nicht, weil Fliesen die einzige Lösung sind, sondern weil sie nicht brennbar und hitzebeständig sind. In der Praxis haben sich jedoch andere Lösungen bewährt, die besser zum Büroalltag passen.

Geeignete Optionen sind unter anderem:

  • Feuerfeste Spezialmatten aus Glasfaser- oder Keramikfasergewebe
  • Silikonbeschichtete Brandschutzmatten mit hoher Temperaturbeständigkeit
  • Mineralische Verbundmatten mit rutschhemmender Oberfläche

Nicht empfehlenswert sind lose Stein- oder Glasplatten, da sie im Büro ein Verletzungs- und Unfallrisiko darstellen können.

6) Kaffeemaschine, Kaffeevollautomat, Wasserspender – gibt es Unterschiede?

Aus Sicht des Brandschutzes gilt: Entscheidend ist nicht die Bauform, sondern die Funktion. Alle Geräte mit integrierten Heizelementen und Dauerbetrieb sind ähnlich zu bewerten.

Besonders kritisch:

  • Kaffeevollautomaten mit leistungsstarken Heizsystemen
  • Kombigeräte mit Milchaufschäumer und Dampffunktion
  • Heißwasserspender für Tee

Je höher die Leistung, je häufiger die Nutzung und je brennbarer der Untergrund, desto stärker spricht alles für eine feuerfeste Unterlage als Stand-der-Technik-Maßnahme.

Ausblick auf den nun folgenden Teil 3: Dort zeigen wir, wie Unternehmen feuerfeste Unterlagen für Kaffeemaschinen konkret umsetzen, dokumentieren und argumentativ absichern – inklusive Checkliste, typischer Prüferfragen und klarer Kaufkriterien.

Teil 3: Praxis, Dokumentation & Kaufkriterien – so wird der Brandschutz rund um Kaffeemaschinen prüffest

Spätestens wenn eine Begehung ansteht oder ein Schadenfall eintritt, entscheidet nicht die gute Absicht, sondern die nachvollziehbare Umsetzung. Feuerfeste Unterlagen unter Kaffeemaschinen entfalten ihren Wert vor allem dann, wenn sie richtig ausgewählt, korrekt eingesetzt und sauber dokumentiert sind. Teil 3 zeigt, wie Unternehmen diesen Schritt praxisnah und rechtssicher gehen.

1) Integration in die Gefährdungsbeurteilung: kurz, logisch, ausreichend

Die Gefährdungsbeurteilung muss kein seitenlanges Dokument sein. Entscheidend ist, dass das Risiko erkannt und eine geeignete Maßnahme festgelegt wurde.

Bewährte Struktur für Kaffeemaschinen:

  • Arbeitsbereich: Teeküche / Sozialraum / Büroetage
  • Gefährdung: Wärmeentwicklung und mögliches Überhitzungsrisiko durch Kaffeemaschine mit Heizelement
  • Untergrund: brennbar / wärmeempfindlich (z. B. Holzarbeitsplatte)
  • Maßnahme: Einsatz einer feuerfesten Unterlage zur Reduzierung der Wärmeübertragung und Brandlast
  • Ergänzend: Einhaltung der Herstellerangaben, ausreichende Belüftung, regelmäßige DGUV-V3-Prüfung

Mit dieser Einordnung ist klar dokumentiert, warum die Maßnahme ergriffen wurde – ein zentraler Punkt bei Prüfungen.

2) Typische Fragen von Prüfern & Versicherern – und passende Antworten

Bei Begehungen oder im Schadenfall ähneln sich die Fragen erstaunlich stark. Wer vorbereitet ist, kann sachlich und ruhig argumentieren.

  • Warum steht die Kaffeemaschine auf einer feuerfesten Unterlage?
    → Weil es sich um ein hitzeerzeugendes Gerät handelt, das auf einem brennbaren Untergrund betrieben wird.
  • Ist das vorgeschrieben?
    → Es handelt sich um eine geeignete technische Maßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und entspricht den anerkannten Regeln der Technik.
  • Warum reicht eine Anti-Rutsch-Matte nicht aus?
    → Anti-Rutsch-Matten verhindern das Verrutschen, bieten aber keinen ausreichenden Schutz gegen Wärmeübertragung oder Schwelbrände.
  • Wurde das Gerät geprüft?
    → Ja, gemäß DGUV Vorschrift 3 im festgelegten Prüfintervall.

Diese Argumentation ist fachlich korrekt, zurückhaltend formuliert und wird in der Praxis regelmäßig akzeptiert.

3) Kaufkriterien: Wann eine Unterlage wirklich als Brandschutzmaßnahme taugt

Nicht jede Matte unter einer Kaffeemaschine erfüllt automatisch die Anforderungen an eine Brandschutzmaßnahme. Für den gewerblichen Einsatz sollten Unternehmen auf folgende Kriterien achten:

  • Nachweisbare Temperaturbeständigkeit (Angaben des Herstellers)
  • Nicht brennbares oder schwer entflammbares Material
  • Ausreichende Größe, sodass das Gerät vollständig abgedeckt ist
  • Rutschhemmende Oberfläche für sicheren Stand
  • Unfallarme Ausführung (keine scharfen Kanten, kein Glas)
  • Pflege- und Reinigungsfreundlichkeit für den Büroalltag

Lose Stein-, Glas- oder Metallplatten sind zwar hitzebeständig, bergen im Büro jedoch ein zusätzliches Verletzungsrisiko und sind daher nur bedingt geeignet.

4) Wirtschaftlichkeit: geringe Kosten, hoher Präventionseffekt

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind feuerfeste Unterlagen eine der effizientesten Brandschutzmaßnahmen:

  • geringe einmalige Anschaffungskosten,
  • keine laufenden Wartungskosten,
  • keine Umbauten oder Betriebsunterbrechungen,
  • flexibel einsetzbar bei Gerätewechsel.

Demgegenüber stehen potenziell hohe Schäden durch:

  • Brand- und Rauchschäden,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Haftungs- und Versicherungsfragen.

Gerade im Verhältnis zu diesen Risiken ist der Einsatz einer feuerfesten Unterlage eine sehr wirtschaftliche Präventionsentscheidung.

5) Checkliste: Ist eine feuerfeste Unterlage für die Kaffeemaschine sinnvoll?

  • Steht die Kaffeemaschine auf Holz, Laminat, PVC oder Kunststoff?
  • Handelt es sich um einen Kaffeevollautomaten oder ein Gerät mit hoher Heizleistung?
  • Wird die Maschine häufig oder unbeaufsichtigt genutzt?
  • Ist der Bereich Teil der Gefährdungsbeurteilung?
  • Soll die Maßnahme klar dokumentierbar und prüffest sein?

Mehrere „Ja“-Antworten sprechen klar für den Einsatz einer feuerfesten Unterlage.

Fazit: Kaffeemaschinen sicher betreiben – mit wenig Aufwand viel erreichen

Kaffeemaschinen im Büro sind alltäglich – ihr Brandrisiko wird jedoch häufig unterschätzt. Die Kombination aus Hitze, Dauerbetrieb und brennbaren Untergründen macht sie zu einem relevanten Punkt im betrieblichen Brandschutz.

Feuerfeste Unterlagen sind keine Überregulierung, sondern eine praktische, anerkannte und wirtschaftliche Maßnahme, um dieses Risiko zu reduzieren. Richtig eingesetzt und dokumentiert stärken sie nicht nur die Sicherheit der Beschäftigten, sondern auch die Rechtssicherheit von Unternehmen und Verantwortlichen.

Wer vorbeugt, muss im Ernstfall weniger erklären.

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