Als verantwortungsbewusster Unternehmer, Sicherheitsbeauftragter oder Büroleiter stellen Sie sich sicherlich die Frage: „Sind feuerfeste Unterlagen unter Elektrogeräten in meinem Büro eigentlich gesetzlich vorgeschrieben?“ Die Antwort führt uns direkt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – dem zentralen deutschen Regelwerk für Sicherheit am Arbeitsplatz. In diesem Beitrag klären wir, was die BetrSichV konkret zu feuerfesten Unterlagen sagt, welche Pflichten sich für Unternehmen ableiten und wie Sie rechtssicher handeln.

 

Warum die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Ihr Büro relevant ist

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) setzt europäisches Recht in deutsches Arbeitsrecht um und gilt für nahezu alle Arbeitsmittel und Anlagen – also auch für elektrische Geräte in Büros. Ihr Kernziel ist klar: Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch Prävention von Gefahren (§ 1 BetrSichV). Dazu gehören explizit auch Brandgefahren!

Konkret verpflichtet die Verordnung Arbeitgeber dazu:

„Die Maßnahmen nach Satz 1 müssen dazu führen, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung der Arbeitsmittel gewährleistet sind. Dabei sind die Gefährdungen zu beherrschen, die von den Arbeitsmitteln […] ausgehen.“ (§ 3 Abs. 2 BetrSichV)

 

Die entscheidende Verbindung: Elektrogeräte, Brandgefahr & feuerfeste Unterlagen

Elektrogeräte wie Drucker, Monitore, PCs, Kaffeemaschinen oder Mehrfachsteckdosen sind potenzielle Brandquellen. Gründe sind:

  • Überhitzung durch Defekt oder Staubansammlung

  • Kurzschlüsse in Kabeln oder Netzteilen

  • Funkenflug (z. B. bei Laserdruckern)

  • Verschüttete Flüssigkeiten (Kaffeemaschine!)

Hier kommen feuerfeste Unterlagen ins Spiel: Sie sind eine technisch einfache, aber hochwirksame Schutzmaßnahme, um die Brandgefahr zu minimieren. Sie verhindern, dass:

  1. Entstehende Hitze oder Funken auf den (oft brennbaren) Schreibtisch oder Boden übergreifen.

  2. Schmelzende Geräteteile brennbare Materialien entzünden.

  3. Ausgetretene Flüssigkeiten in elektrische Bauteile laufen und Kurzschlüsse verursachen.

 

Was die BetrSichV konkret zu feuerfesten Unterlagen sagt (und was nicht)

Die BetrSichV nennt kein explizites „Feuerfeste-Unterlagen-Gesetz“. Sie gibt jedoch klare Prinzipien und Pflichten vor, aus denen sich die Notwendigkeit praktisch zwingend ableitet:

  1. Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV i.V.m. § 5 ArbSchG):
    Der Arbeitgeber muss alle potenziellen Gefahren an Arbeitsplätzen systematisch ermitteln und bewerten – inklusive Brandgefahren durch Elektrogeräte. Findet sich hier ein Risiko, MUSS er Schutzmaßnahmen ergreifen. Feuerfeste Unterlagen sind hier eine etablierte und anerkannte Lösung.

  2. Stand der Technik (§ 4 BetrSichV):
    Schutzmaßnahmen müssen nach dem „Stand der Technik“ erfolgen. Der Einsatz feuerfester Unterlagen unter hitzeentwickelnden oder potenziell brandgefährlichen Elektrogeräten ist branchenüblich und entspricht klar diesem Standard (vgl. auch VDE-Bestimmungen, DGUV Informationen).

  3. Schutzmaßnahmen-Pflicht (§ 6 BetrSichV):
    Arbeitgeber sind verpflichtet, „die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen“, um Gefahren zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren. Bei identifizierter Brandgefahr durch ein Bürogerät ist eine feuerfeste Unterlage eine primäre technische Schutzmaßnahme.

  4. Besondere Anforderungen an elektrische Betriebsmittel (§ 10 BetrSichV):
    Elektrische Geräte müssen so betrieben werden, dass „Gefährdungen durch elektrischen Schlag, elektrischen Lichtbogen, elektromagnetische Felder, Explosionen, Brand […] ausgeschlossen sind“. Feuerfeste Unterlagen dienen direkt der Brandprävention und sind somit Teil der Erfüllung dieser Pflicht.

Fazit der Rechtslage: Während die BetrSichV nicht wortwörtlich „feuerfeste Unterlage“ schreibt, ergibt sich die Pflicht zu ihrer Verwendung aus der Gesamtschau der Vorschriften zur Gefährdungsminimierung und Einhaltung des Standes der Technik bei identifizierter Brandgefahr. Wer auf sie verzichtet, handelt rechtlich riskant!

 

Welche Geräte im Büro betroffen sind: Die Praxis-Checkliste

Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung und dem Stand der Technik sind feuerfeste Unterlagen insbesondere unter folgenden Geräten dringend empfohlen bzw. faktisch Pflicht:

  • Laserdrucker & Kopierer (starke Hitzeentwicklung, Tonerstaub)

  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher (Hitze, Flüssigkeiten)

  • Leistungsstarke PCs & Server (Überhitzungsgefahr bei Belastung/Durchlüftungsproblemen)

  • Monitore (insbesondere ältere Modelle)

  • Netzteile & Ladegeräte (besonders wenn versteckt oder belüftet)

  • Akkus (Laptops, Powerbanks) während des Ladevorgangs

  • Mehrfachsteckdosen (besonders hochbelastete)

 

Was droht bei Verstößen? Haftungsrisiken für Unternehmen

Die Nichteinhaltung der BetrSichV kann schwerwiegende Folgen haben:

  1. Behördliche Maßnahmen (Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft):
    Bei Kontrollen können Auflagen, Bußgelder oder im Extremfall Betriebsstilllegungen verhängt werden, wenn gravierende Brandschutzmängel (wie fehlende Unterlagen unter Risikogeräten) festgestellt werden.

  2. Zivilrechtliche Haftung:
    Kommt es aufgrund einer fehlenden feuerfesten Unterlage zu einem Brand mit Personenschaden oder Sachschaden (auch in Nachbarräumen!), haftet der Arbeitgeber persönlich oder das Unternehmen vollumfänglich. Versicherungen (Betriebshaftpflicht) können bei grober Fahrlässigkeit (Verstoß gegen klar bekannte Sicherheitsregeln) sogar die Leistung kürzen oder verweigern.

  3. Strafrechtliche Konsequenzen:
    Bei schweren Bränden mit Verletzten oder Toten können Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung eingeleitet werden. Verantwortliche Personen (Geschäftsführer, Sicherheitsbeauftragte) können zur Rechenschaft gezogen werden.

 

So handeln Sie rechtskonform: Die 3-Punkte-Checkliste

  1. Gefährdungsbeurteilung durchführen/aktualisieren:
    Dokumentieren Sie explizit die Brandgefahr durch Elektrogeräte in Ihren Büros. Identifizieren Sie alle relevanten Geräte (s. Liste oben).

  2. Risikogeräte mit feuerfesten Unterlagen ausstatten:
    Wählen Sie Unterlagen, die entsprechenden Normen für Brennbarkeit (z. B. DIN 4102: A1 oder A2-s1,d0 = nichtbrennbar / schwerentflammbar mit minimaler Rauchbildung/-tropfenbildung) genügen und in der richtigen Größe (Gerät + Sicherheitsabstand) sind. Materialien wie Glas, Stein (Granit, Schiefer) oder speziell beschichtetes Metall sind ideal.

  3. Unterweisung & Dokumentation:
    Weisen Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Brandschutzunterweisung auf die Bedeutung und korrekte Nutzung der feuerfesten Unterlagen hin. Dokumentieren Sie die Umsetzung (Fotos, Liste der ausgestatteten Geräte) in Ihrer Gefährdungsbeurteilung als Nachweis der getroffenen Schutzmaßnahmen.

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Fazit: Feuerfeste Unterlagen sind mehr als nur „gut gemeint“ – sie sind BetrSichV-Pflicht!

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt von Arbeitgebern, alle zumutbaren und technisch verfügbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Brandgefahren am Arbeitsplatz zu minimieren. Feuerfeste Unterlagen unter relevanten Elektrogeräten im Büro sind keine freiwillige Extraleistung, sondern eine zentrale und rechtlich begründbare Schutzmaßnahme gemäß BetrSichV. Ihr Einsatz ist Ausdruck eines verantwortungsvollen betrieblichen Brandschutzes, schützt Ihre Mitarbeiter und Ihr Eigentum und bewahrt Sie vor erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken. Investieren Sie in Sicherheit – es lohnt sich in jeder Hinsicht.

Rechtssicher handeln heißt: Jetzt prüfen, ausstatten, dokumentieren!