Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Dabei wird eines häufig übersehen: Auch vermeintlich kleine Präventionsmaßnahmen, wie das Unterlegen feuerfester Matten unter Elektrogeräte, können einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit leisten – und müssen dokumentiert werden.

In diesem Beitrag erfährst Du, warum die Dokumentation feuerfester Unterlagen in der Gefährdungsanalyse nicht nur rechtlich geboten, sondern auch aus haftungs- und sicherheitstechnischer Sicht sinnvoll ist. Zudem zeigen wir, wie die Dokumentation korrekt erfolgt und worauf Prüfer bei der Kontrolle achten.

 

Warum feuerfeste Unterlagen in die Gefährdungsanalyse gehören

Feuerfeste Unterlagen gelten als eine der einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen, um Brände durch überhitzte Bürogeräte wie Drucker, Aktenvernichter oder Kaffeemaschinen zu vermeiden. Sie unterbrechen die potenzielle Zündkette zwischen dem Gerät und brennbarem Untergrund (z. B. Teppichboden oder Holzplatte).

Rein rechtlich handelt es sich bei der Gefährdungsbeurteilung um eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers gemäß:

Demnach sind alle Gefährdungen – auch durch technische Einrichtungen wie Elektrogeräte – zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.

Das bedeutet: Wenn ein Laserdrucker auf einem Holzregal steht und eine feuerfeste Unterlage verwendet wird, dann gehört genau diese Maßnahme mit in die Gefährdungsanalyse.

 

Was ohne Dokumentation passieren kann

Viele Unternehmen setzen in der Praxis durchaus sinnvolle Brandschutzmaßnahmen um – vergessen aber die korrekte Dokumentation. Die Folge: Bei einem Unfall oder einer Kontrolle fehlt der Nachweis, dass präventiv gehandelt wurde.

Typische Risiken:

  • Kein Schutz durch Berufsgenossenschaft bei fehlerhafter oder fehlender Dokumentation
  • Bußgelder oder behördliche Auflagen bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde
  • Haftungsrisiken für Geschäftsleitung oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Probleme bei Versicherungen (z. B. Regressforderungen)

Ein einfacher Satz wie „Druckerarbeitsplätze im Obergeschoss wurden auf flammhemmende Unterlagen gemäß DIN EN 60695–11–5 aufgestellt“ kann hier entscheidend sein.

 

So gelingt die korrekte Dokumentation

1. Aufnahme in die Gefährdungsbeurteilung

Im jeweiligen Gefährdungsbereich (z. B. „Büroarbeitsplätze“, „Druckerräume“ oder „Teeküchen“) sollte ein Abschnitt zur Brandgefährdung durch Elektrogeräte enthalten sein. Die Maßnahme „Verwendung feuerfester Unterlage“ wird dann als konkrete Schutzmaßnahme dokumentiert – idealerweise mit Materialbeschreibung (z. B. „Glasfasermatte, schwer entflammbar nach DIN 4102 B1“).

2. Verknüpfung mit Prüfintervallen

Die Maßnahme sollte mit der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0701-0702) verknüpft werden. In diesem Zuge kann auch die Unversehrtheit der Unterlage überprüft und dokumentiert werden.

3. Sichtbare Umsetzung vor Ort

Feuerfeste Unterlagen sollten gut sichtbar positioniert und nicht überlagert sein. Eine entsprechende Beschilderung (z. B. Hinweis: „Gerät steht auf flammhemmender Unterlage“) kann zusätzlich helfen.

4. Integration in Schulungsunterlagen

Mitarbeitende sollten über die Brandschutzmaßnahmen unterrichtet werden. Auch dieser Punkt ist dokumentationspflichtig, z. B. in Unterweisungsprotokollen.

 

Praxisbeispiel: Dokumentation im Kleinunternehmen

Ein Ingenieurbüro mit 12 Mitarbeitenden nutzt mehrere leistungsstarke Laserdrucker in verschiedenen Büroräumen. Die Geräte stehen auf Holztischen und sind durch feuerfeste Silikonmatten abgesichert.

In der Gefährdungsbeurteilung ist unter dem Punkt „Elektrische Betriebsmittel“ folgender Eintrag zu finden:

Maßnahme: Aufstellung der Laserdrucker auf flammhemmenden Unterlagen aus silikonbeschichtetem Glasfasergewebe. Ziel: Verhinderung von Brandweiterleitung bei Überhitzung.
Beurteilung: Maßnahme als ausreichend bewertet, Sichtkontrolle erfolgt jährlich durch elektrotechnisch unterwiesene Person im Rahmen der DGUV-V3-Prüfung.
Status: Umgesetzt, letzte Kontrolle: 15.04.2025, keine Mängel festgestellt.

Diese Dokumentation genügt den gesetzlichen Anforderungen und schützt das Unternehmen im Ernstfall.

 

Checkliste: Feuerfeste Unterlagen korrekt dokumentieren

✅ Sind Elektrogeräte mit Hitzeentwicklung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?
✅ Wurde die Maßnahme „feuerfeste Unterlage“ als Schutzmaßnahme dokumentiert?
✅ Entspricht das verwendete Material einer einschlägigen Norm (z. B. DIN EN 60695, DIN 4102)?
✅ Wird die Maßnahme regelmäßig geprüft?
✅ Wurden Mitarbeitende darüber unterwiesen?

 

Fazit: Kleine Maßnahme, große Wirkung – auch auf dem Papier

Feuerfeste Unterlagen mögen unscheinbar wirken, sind aber ein klarer Beitrag zur Betriebssicherheit – und sollten als solcher auch sichtbar dokumentiert werden. Eine saubere Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung erhöht die Rechtssicherheit, zeigt Präventionsbewusstsein und kann im Ernstfall entscheidend sein.

Denn wer Gefahren reduziert und dies auch belegen kann, ist rechtlich auf der sicheren Seite.