Feuerfeste Unterlagen und die DGUV: So vermeiden Unternehmen Haftungsrisiken

Feuerfeste Unterlagen und die DGUV: So vermeiden Unternehmen Haftungsrisiken

In deutschen Büros stehen täglich unzählige Elektrogeräte im Dauerbetrieb: Drucker, Kopierer, Kaffeemaschinen, Server oder Ladegeräte – all das gehört zum modernen Arbeitsalltag. Doch mit der zunehmenden Technisierung steigt auch das Risiko von technischen Defekten und Bränden. Ein Brandereignis im Büro kann nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch schnell immense Sachschäden verursachen und zur Betriebsunterbrechung führen. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere in Hinblick auf ihre Sorgfaltspflichten und die geltenden Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ein oft unterschätzter, aber wirkungsvoller Beitrag zum Brandschutz sind feuerfeste Unterlagen.

 

Warum sind feuerfeste Unterlagen sinnvoll?

Elektrogeräte können durch Überhitzung, technische Defekte oder mechanische Störungen zur Brandquelle werden. Vor allem ältere Geräte oder solche mit hohem Energiebedarf wie Laserdrucker oder Kaffeemaschinen stellen ein Risiko dar – insbesondere wenn sie auf brennbaren Materialien wie Holz, Teppich oder Kunststoff stehen.

Feuerfeste Unterlagen – meist aus spezialbeschichteten Materialien wie Glasfasergewebe, Silikon oder Keramikvlies – sorgen dafür, dass sich im Fall einer Überhitzung keine offenen Flammen oder Schwelbrände auf den Untergrund ausbreiten. Sie stellen also eine einfache, aber effektive Barriere gegen die Weitergabe von Hitze und Funken dar.

 

DGUV-Vorgaben: Was ist rechtlich zu beachten?

Die DGUV, als Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, stellt eine Vielzahl von Vorschriften und Regeln zur Verfügung, die Unternehmen beim Arbeitsschutz und der Gefahrenvermeidung unterstützen. Für den Bereich Brandschutz und den sicheren Betrieb elektrischer Betriebsmittel sind u.a. folgende Vorschriften und Regeln besonders relevant:

  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
    Hier ist die generelle Pflicht des Arbeitgebers verankert, Gefährdungen zu beurteilen und angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 3, § 4).
  • DGUV Information 203-071 (Brandschutz im Büro)
    Diese Informationsschrift gibt konkrete Hinweise zur brandschutzgerechten Aufstellung von Bürogeräten – z. B. wird darauf hingewiesen, dass Kopierer und Drucker nicht auf brennbarem Untergrund stehen sollen.
  • DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
    Sie fordert regelmäßige Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren durch elektrische Energie.

Im Klartext: Arbeitgeber sind verpflichtet, alle betrieblichen Risiken – einschließlich Brandrisiken – systematisch zu analysieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen und kommt es zu einem Schaden, können Versicherungsschutz und gesetzliche Unfallversicherung infrage gestellt werden.

 

Haftungsrisiken und mögliche Folgen

Kommt es zu einem Brandereignis, prüft die Berufsgenossenschaft, ob der Unternehmer seinen Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention nachgekommen ist. Ist dies nicht der Fall, können folgende Konsequenzen entstehen:

  • Regressforderungen der Versicherung bei grober Fahrlässigkeit
  • Haftung des Geschäftsführers persönlich, insbesondere bei Pflichtverletzungen
  • Bußgelder oder behördliche Auflagen durch die Aufsichtsbehörden
  • Image- und Vertrauensverlust, der sich kaum in Zahlen beziffern lässt

Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen kann ein Brandschaden ohne ausreichenden Versicherungsschutz existenzgefährdend sein.

 

Feuerfeste Unterlagen als präventive Maßnahme

Die Anschaffung feuerfester Unterlagen zählt zu den einfachsten und kostengünstigsten Maßnahmen, um das Brandrisiko im Büro deutlich zu senken. In der Praxis können solche Unterlagen unter folgenden Geräten sinnvoll eingesetzt werden:

  • Laserdrucker und Kopierer
  • Aktenvernichter
  • Kaffeemaschinen und Wasserkocher
  • Akku-Ladestationen (z. B. für E-Bikes, Werkzeuge)
  • Netzteile, die dauerhaft im Betrieb sind

Auch in Teeküchen, Technikräumen und Rechenzentren empfiehlt sich der Einsatz, insbesondere wenn dort leicht entflammbare Materialien (z. B. Holzböden oder PVC) vorhanden sind.

 

Verankerung in der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sollten die Nutzung feuerfester Unterlagen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern signalisiert gegenüber Mitarbeitenden, Versicherern und Behörden, dass das Unternehmen den Brandschutz ernst nimmt.

Checkliste für Unternehmen:

  • Gibt es Elektrogeräte auf brennbarem Untergrund?
  • Ist der Raum ausreichend belüftet?
  • Werden Geräte regelmäßig geprüft (DGUV V3)?
  • Wird die Nutzung feuerfester Unterlagen dokumentiert?
  • Sind Mitarbeitende über Verhaltensregeln im Brandfall informiert?

 

Fazit

Brandschutz ist mehr als Feuerlöscher und Evakuierungspläne. Oft sind es kleine, einfache Maßnahmen wie der Einsatz feuerfester Unterlagen, die im Ernstfall über Schaden oder Sicherheit entscheiden. In Verbindung mit den Vorgaben der DGUV schaffen Unternehmen damit eine rechtssichere und verantwortungsvolle Grundlage für den sicheren Betrieb ihrer Büros.

Denn wer vorbeugt, schützt nicht nur das Inventar – sondern auch Menschenleben.