DIN VDE-konform arbeiten: Welche Normen für den Brandschutz bei Bürogeräten gelten

DIN VDE-konform arbeiten: Welche Normen für den Brandschutz bei Bürogeräten gelten

Der Alltag in modernen Büros ist geprägt von einer Vielzahl elektrischer Geräte – von Druckern über Server bis hin zu Kaffeemaschinen. Doch wo Strom fließt, da entstehen auch Gefahren. Vor allem die Brandgefahr wird im Büro häufig unterschätzt. Um Mitarbeiter, Sachwerte und Betriebsabläufe zu schützen, ist ein wirksamer technischer und organisatorischer Brandschutz Pflicht. Dabei spielen die DIN VDE Normen eine zentrale Rolle: Sie definieren technische Standards, die Unternehmen bei der Planung, Installation und Wartung elektrischer Geräte beachten müssen.

In diesem Beitrag erfährst Du, welche DIN VDE Normen für den Brandschutz im Büro gelten, worauf bei der Aufstellung von Elektrogeräten zu achten ist – und warum feuerfeste Unterlagen ein oft übersehener, aber wichtiger Beitrag zur Normenkonformität sein können.

 

Was sind DIN VDE Normen?

DIN VDE Normen sind technische Regelwerke, die vom Deutschen Institut für Normung (DIN) in Zusammenarbeit mit dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) herausgegeben werden. Sie regeln die Sicherheit, Prüfung und den Betrieb elektrischer Anlagen und Geräte.

Auch wenn viele dieser Normen keine Gesetzeskraft haben, gelten sie als anerkannte Regeln der Technik. Das bedeutet: Wer sich nicht daran hält, riskiert im Schadensfall rechtliche Konsequenzen – etwa bei Haftungsfragen oder Regressforderungen durch Versicherungen.

 

Diese DIN VDE Normen sind für Büros besonders relevant

1. DIN VDE 0100 – Errichtung elektrischer Anlagen

Diese Normenreihe beschreibt, wie elektrische Anlagen sicher geplant, installiert und betrieben werden müssen. Besonders wichtig im Büroalltag:

  • Teil 420: Schutz gegen thermische Auswirkungen – etwa durch heiße Geräte oder überhitzte Kabel.
  • Teil 410: Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag.

👉 Für Bürogeräte bedeutet das: Sie dürfen nur auf geeigneten, nicht brennbaren Unterlagen stehen und müssen vor Überhitzung geschützt werden.

2. DIN VDE 0701-0702 – Prüfung ortsveränderlicher Geräte

Diese Normen regeln die wiederkehrende Prüfung elektrischer Betriebsmittel – also z. B. Drucker, Kaffeemaschinen oder Aktenvernichter – auf ihren sicheren Zustand nach Instandsetzung oder im Rahmen der jährlichen Sicherheitsüberprüfung.

👉 Hier wird u. a. auch geprüft, ob die Geräte korrekt aufgestellt sind und keine Brandgefahr durch die Umgebung besteht.

3. DIN EN 60335 – Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch

Auch wenn diese Norm vorrangig für Haushaltsgeräte gilt, wird sie oft sinngemäß auf Bürogeräte angewendet. Sie enthält zahlreiche Hinweise zu Brandvermeidung, Überhitzungsschutz und sicheren Betriebsbedingungen.

4. DIN EN 60695 – Prüfungen zur Entflammbarkeit von Materialien

Diese Normenreihe regelt die Prüfung von Materialien auf ihre Brandgefahr – z. B. bei Gehäusen, Isolierungen oder Unterlagen. Sie ist wichtig für die Auswahl geeigneter feuerfester Aufstellflächen.

 

Brandschutz durch geeignete Aufstellung: Was ist gefordert?

Die Normen geben keine konkreten Produktnamen vor – sie formulieren vielmehr technische Anforderungen. Daraus lässt sich ableiten: Ein Gerät mit Wärmeerzeugung darf nicht auf einem brennbaren Untergrund stehen.

Typische Risikofaktoren sind:

  • Laserdrucker mit Fixiereinheiten
  • Heizplatten oder Kaffeemaschinen
  • Akku-Ladegeräte, z. B. für E-Bike-Akkus oder Werkzeuge
  • Netzteile, die permanent laufen

Die sichere Aufstellung dieser Geräte auf schwer entflammbaren oder feuerfesten Unterlagen hilft, die Anforderungen aus DIN VDE 0100-420 zu erfüllen. Damit wird verhindert, dass ein lokaler Hitzestau zu einer Brandweiterleitung auf den Boden oder Möbel führt.

 

Praxisbeispiel: Was bedeutet das für Unternehmen?

Ein kleines Architekturbüro betreibt mehrere Großformatdrucker in einem Technikraum mit Holzfußboden. Die Geräte erzeugen beim Druckvorgang eine erhebliche Hitze. Obwohl regelmäßig geprüft, steht ein Gerät direkt auf dem Laminat. Eine DGUV-Prüfung weist auf die potenzielle Brandgefahr hin. Das Unternehmen reagiert, legt unter jedem Gerät eine feuerfeste Unterlage gemäß DIN EN 60695–11–5 (Glühdrahtprüfung), dokumentiert die Maßnahme in der Gefährdungsbeurteilung – und schließt damit eine wichtige Sicherheitslücke.

 

Warum feuerfeste Unterlagen ein wichtiger Baustein sind

Feuerfeste Unterlagen sind in vielen DIN VDE Normen nicht explizit benannt, erfüllen aber zentrale Anforderungen:

  • Verhindern die Entzündung des Untergrunds durch thermische Einwirkung
  • Bilden eine zusätzliche Schutzschicht zwischen Gerät und Boden
  • Tragen zur Risikominimierung im Sinne der Gefährdungsbeurteilung bei

In der Praxis gilt: Wenn ein Elektrogerät thermische Energie abgibt und auf brennbarem Material steht, ist eine feuerfeste Unterlage nicht nur sinnvoll – sondern im Sinne der DIN VDE 0100-420 faktisch notwendig, um den geforderten Schutz gegen thermische Auswirkungen zu gewährleisten.

 

Fazit: Normenkonformität durch einfache Maßnahmen

DIN VDE Normen sind mehr als technische Details – sie sind das Fundament für Sicherheit im Büro. Wer ihre Anforderungen ernst nimmt, reduziert nicht nur die Brandgefahr, sondern schützt auch sich selbst vor Haftung, Bußgeldern oder Versicherungsverlust.

Feuerfeste Unterlagen sind ein einfacher, aber hochwirksamer Schritt in Richtung normenkonformer Betrieb elektrischer Bürogeräte. Sie lassen sich leicht nachrüsten, verursachen geringe Kosten – und zeigen, dass Unternehmen ihre Verantwortung ernst nehmen.

Denn technische Sicherheit beginnt dort, wo Prävention sichtbar wird.

Welche Bürogeräte sind wirklich brandgefährlich? Eine Risikoklassifizierung nach Gerätetypen

Welche Bürogeräte sind wirklich brandgefährlich? Eine Risikoklassifizierung nach Gerätetypen

Im modernen Büroalltag sind elektrische Geräte allgegenwärtig: Drucker, Bildschirme, Kaffeemaschinen, Ladegeräte, Netzteile und vieles mehr. Sie erleichtern die Arbeit – bergen aber auch Brandrisiken, die oft unterschätzt werden. Denn nicht jedes Gerät ist gleich gefährlich, und nicht jede Gefährdung ist auf den ersten Blick sichtbar.

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Gerätetypen besonders kritisch sind, wie man sie risikobasiert klassifizieren kann – und wo der Einsatz von feuerfesten Unterlagen dringend empfohlen oder sogar notwendig ist.

 

Warum eine Risikoklassifizierung wichtig ist

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG verlangt vom Arbeitgeber, alle potenziellen Gefahrenquellen im Betrieb zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Doch was zählt als „Gefahr“? Und wie schätzt man sie realistisch ein?

Eine strukturierte Risikoklassifizierung von Gerätetypen hilft dabei,

  • Gefahren systematisch zu erfassen,
  • Maßnahmen gezielt einzuleiten (z. B. feuerfeste Unterlagen),
  • und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

 

Kriterien für die Risikoeinstufung

Wir klassifizieren die Geräte auf Basis von fünf Faktoren:

  1. Wärmeentwicklung im Betrieb
  2. Dauerbetrieb oder unbeaufsichtigter Betrieb
  3. Alter und technischer Zustand
  4. Aufstellungsort (z. B. brennbarer Untergrund?)
  5. Interne Stromversorgung (z. B. Akku)

Daraus ergibt sich eine Risikostufe:

  • 🔴 Hohes Risiko – erfordert Maßnahmen (z. B. feuerfeste Unterlage)
  • 🟡 Mittleres Risiko – Maßnahmen sinnvoll, aber nicht zwingend
  • 🟢 Geringes Risiko – Beobachten, kein akuter Handlungsbedarf

 

Risikoklassifizierung gängiger Bürogeräte

Gerätetyp Risiko Begründung & Hinweise
Laserdrucker / Multifunktionsgeräte 🔴 Hoch Fixiereinheit mit hoher Hitze, oft Dauerbetrieb, steht häufig auf Holz oder Kunststoff
Kaffeemaschinen / Wasserkocher 🔴 Hoch Hohes Temperaturprofil, Wasser und Strom, oft in Teeküchen mit brennbarem Boden
Aktenvernichter 🔴 Hoch Mechanik und Motor können heiß laufen, oft unbeaufsichtigt
Ladegeräte (Akku-Werkzeuge, E-Bike, Notebook) 🔴 Hoch Thermische Instabilität bei Akkus, Überladung möglich
Steckernetzteile 🟡 Mittel Billiggeräte überhitzen leicht, oft auf Teppich oder unter Tischen
Desktop-PCs / Tower 🟡 Mittel Geringe Hitze bei guter Belüftung, aber bei älteren Geräten/verschlossenen Möbeln problematisch
Monitore 🟢 Gering Geringe Hitzeentwicklung, geringe Last – es sei denn: Dauerbetrieb bei schlechter Belüftung
Notebooks 🟡 Mittel Bei Dauerbetrieb und schlechter Auflagefläche (z. B. auf Polstermöbeln) erhöhter Wärmestau
Dockingstations / Mini-PCs 🟢 Gering Wenig Hitzeentwicklung, aber bei hohem Kabelaufkommen vorsichtig sein
Server / NAS / Switches 🔴 Hoch Dauerbetrieb, oft in schlecht belüfteten Nischen, Lüfterausfall gefährlich
USB-Verteiler / Steckdosenleisten 🟡 Mittel Gefahr durch Überlastung, minderwertige Produkte, versteckt hinter Möbeln

 

Empfohlene Maßnahmen je nach Risikostufe

 

Praxisbeispiel: Drucker auf Laminatboden

Ein mittelgroßes Unternehmen betreibt mehrere Laserdrucker in Abteilungen auf Laminatboden. Nach einer Gefährdungsbeurteilung werden alle Geräte mit B1-zertifizierten feuerhemmenden Matten unterlegt. Zusätzlich erfolgt eine jährliche Sichtkontrolle, dokumentiert im Wartungsprotokoll.

Ergebnis: Geringere Haftungsrisiken, höherer Schutz bei Thermoschäden, besserer Versicherungsschutz im Schadensfall.

 

Fazit: Nicht jedes Gerät brennt – aber viele können es

Feuergefahren im Büro sind selten spektakulär, aber sie entstehen meist genau dort, wo man nicht hinschaut: unter dem Schreibtisch, hinter dem Regal, in der Teeküche.

Eine realistische Risikoklassifizierung nach Gerätetyp hilft dabei, Ressourcen zielgerichtet einzusetzen – z. B. mit feuerfesten Unterlagen genau dort, wo sie wirklich nötig sind.

Denn: Brandschutz beginnt nicht beim Feuer – sondern bei der Bewertung.

Feuerfeste Unterlagen dokumentieren – warum kleine Maßnahmen in der Gefährdungsanalyse den Unterschied machen

Feuerfeste Unterlagen dokumentieren – warum kleine Maßnahmen in der Gefährdungsanalyse den Unterschied machen

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Dabei wird eines häufig übersehen: Auch vermeintlich kleine Präventionsmaßnahmen, wie das Unterlegen feuerfester Matten unter Elektrogeräte, können einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit leisten – und müssen dokumentiert werden.

In diesem Beitrag erfährst Du, warum die Dokumentation feuerfester Unterlagen in der Gefährdungsanalyse nicht nur rechtlich geboten, sondern auch aus haftungs- und sicherheitstechnischer Sicht sinnvoll ist. Zudem zeigen wir, wie die Dokumentation korrekt erfolgt und worauf Prüfer bei der Kontrolle achten.

 

Warum feuerfeste Unterlagen in die Gefährdungsanalyse gehören

Feuerfeste Unterlagen gelten als eine der einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen, um Brände durch überhitzte Bürogeräte wie Drucker, Aktenvernichter oder Kaffeemaschinen zu vermeiden. Sie unterbrechen die potenzielle Zündkette zwischen dem Gerät und brennbarem Untergrund (z. B. Teppichboden oder Holzplatte).

Rein rechtlich handelt es sich bei der Gefährdungsbeurteilung um eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers gemäß:

Demnach sind alle Gefährdungen – auch durch technische Einrichtungen wie Elektrogeräte – zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu dokumentieren.

Das bedeutet: Wenn ein Laserdrucker auf einem Holzregal steht und eine feuerfeste Unterlage verwendet wird, dann gehört genau diese Maßnahme mit in die Gefährdungsanalyse.

 

Was ohne Dokumentation passieren kann

Viele Unternehmen setzen in der Praxis durchaus sinnvolle Brandschutzmaßnahmen um – vergessen aber die korrekte Dokumentation. Die Folge: Bei einem Unfall oder einer Kontrolle fehlt der Nachweis, dass präventiv gehandelt wurde.

Typische Risiken:

  • Kein Schutz durch Berufsgenossenschaft bei fehlerhafter oder fehlender Dokumentation
  • Bußgelder oder behördliche Auflagen bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde
  • Haftungsrisiken für Geschäftsleitung oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Probleme bei Versicherungen (z. B. Regressforderungen)

Ein einfacher Satz wie „Druckerarbeitsplätze im Obergeschoss wurden auf flammhemmende Unterlagen gemäß DIN EN 60695–11–5 aufgestellt“ kann hier entscheidend sein.

 

So gelingt die korrekte Dokumentation

1. Aufnahme in die Gefährdungsbeurteilung

Im jeweiligen Gefährdungsbereich (z. B. „Büroarbeitsplätze“, „Druckerräume“ oder „Teeküchen“) sollte ein Abschnitt zur Brandgefährdung durch Elektrogeräte enthalten sein. Die Maßnahme „Verwendung feuerfester Unterlage“ wird dann als konkrete Schutzmaßnahme dokumentiert – idealerweise mit Materialbeschreibung (z. B. „Glasfasermatte, schwer entflammbar nach DIN 4102 B1“).

2. Verknüpfung mit Prüfintervallen

Die Maßnahme sollte mit der regelmäßigen Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (nach DGUV Vorschrift 3 / DIN VDE 0701-0702) verknüpft werden. In diesem Zuge kann auch die Unversehrtheit der Unterlage überprüft und dokumentiert werden.

3. Sichtbare Umsetzung vor Ort

Feuerfeste Unterlagen sollten gut sichtbar positioniert und nicht überlagert sein. Eine entsprechende Beschilderung (z. B. Hinweis: „Gerät steht auf flammhemmender Unterlage“) kann zusätzlich helfen.

4. Integration in Schulungsunterlagen

Mitarbeitende sollten über die Brandschutzmaßnahmen unterrichtet werden. Auch dieser Punkt ist dokumentationspflichtig, z. B. in Unterweisungsprotokollen.

 

Praxisbeispiel: Dokumentation im Kleinunternehmen

Ein Ingenieurbüro mit 12 Mitarbeitenden nutzt mehrere leistungsstarke Laserdrucker in verschiedenen Büroräumen. Die Geräte stehen auf Holztischen und sind durch feuerfeste Silikonmatten abgesichert.

In der Gefährdungsbeurteilung ist unter dem Punkt „Elektrische Betriebsmittel“ folgender Eintrag zu finden:

Maßnahme: Aufstellung der Laserdrucker auf flammhemmenden Unterlagen aus silikonbeschichtetem Glasfasergewebe. Ziel: Verhinderung von Brandweiterleitung bei Überhitzung.
Beurteilung: Maßnahme als ausreichend bewertet, Sichtkontrolle erfolgt jährlich durch elektrotechnisch unterwiesene Person im Rahmen der DGUV-V3-Prüfung.
Status: Umgesetzt, letzte Kontrolle: 15.04.2025, keine Mängel festgestellt.

Diese Dokumentation genügt den gesetzlichen Anforderungen und schützt das Unternehmen im Ernstfall.

 

Checkliste: Feuerfeste Unterlagen korrekt dokumentieren

✅ Sind Elektrogeräte mit Hitzeentwicklung in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?
✅ Wurde die Maßnahme „feuerfeste Unterlage“ als Schutzmaßnahme dokumentiert?
✅ Entspricht das verwendete Material einer einschlägigen Norm (z. B. DIN EN 60695, DIN 4102)?
✅ Wird die Maßnahme regelmäßig geprüft?
✅ Wurden Mitarbeitende darüber unterwiesen?

 

Fazit: Kleine Maßnahme, große Wirkung – auch auf dem Papier

Feuerfeste Unterlagen mögen unscheinbar wirken, sind aber ein klarer Beitrag zur Betriebssicherheit – und sollten als solcher auch sichtbar dokumentiert werden. Eine saubere Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung erhöht die Rechtssicherheit, zeigt Präventionsbewusstsein und kann im Ernstfall entscheidend sein.

Denn wer Gefahren reduziert und dies auch belegen kann, ist rechtlich auf der sicheren Seite.

 

Feuerfeste Unterlagen und die DGUV: So vermeiden Unternehmen Haftungsrisiken

Feuerfeste Unterlagen und die DGUV: So vermeiden Unternehmen Haftungsrisiken

In deutschen Büros stehen täglich unzählige Elektrogeräte im Dauerbetrieb: Drucker, Kopierer, Kaffeemaschinen, Server oder Ladegeräte – all das gehört zum modernen Arbeitsalltag. Doch mit der zunehmenden Technisierung steigt auch das Risiko von technischen Defekten und Bränden. Ein Brandereignis im Büro kann nicht nur Menschenleben gefährden, sondern auch schnell immense Sachschäden verursachen und zur Betriebsunterbrechung führen. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen – insbesondere in Hinblick auf ihre Sorgfaltspflichten und die geltenden Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ein oft unterschätzter, aber wirkungsvoller Beitrag zum Brandschutz sind feuerfeste Unterlagen.

 

Warum sind feuerfeste Unterlagen sinnvoll?

Elektrogeräte können durch Überhitzung, technische Defekte oder mechanische Störungen zur Brandquelle werden. Vor allem ältere Geräte oder solche mit hohem Energiebedarf wie Laserdrucker oder Kaffeemaschinen stellen ein Risiko dar – insbesondere wenn sie auf brennbaren Materialien wie Holz, Teppich oder Kunststoff stehen.

Feuerfeste Unterlagen – meist aus spezialbeschichteten Materialien wie Glasfasergewebe, Silikon oder Keramikvlies – sorgen dafür, dass sich im Fall einer Überhitzung keine offenen Flammen oder Schwelbrände auf den Untergrund ausbreiten. Sie stellen also eine einfache, aber effektive Barriere gegen die Weitergabe von Hitze und Funken dar.

 

DGUV-Vorgaben: Was ist rechtlich zu beachten?

Die DGUV, als Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, stellt eine Vielzahl von Vorschriften und Regeln zur Verfügung, die Unternehmen beim Arbeitsschutz und der Gefahrenvermeidung unterstützen. Für den Bereich Brandschutz und den sicheren Betrieb elektrischer Betriebsmittel sind u.a. folgende Vorschriften und Regeln besonders relevant:

  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
    Hier ist die generelle Pflicht des Arbeitgebers verankert, Gefährdungen zu beurteilen und angemessene Schutzmaßnahmen zu treffen (§ 3, § 4).
  • DGUV Information 203-071 (Brandschutz im Büro)
    Diese Informationsschrift gibt konkrete Hinweise zur brandschutzgerechten Aufstellung von Bürogeräten – z. B. wird darauf hingewiesen, dass Kopierer und Drucker nicht auf brennbarem Untergrund stehen sollen.
  • DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
    Sie fordert regelmäßige Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren durch elektrische Energie.

Im Klartext: Arbeitgeber sind verpflichtet, alle betrieblichen Risiken – einschließlich Brandrisiken – systematisch zu analysieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen und kommt es zu einem Schaden, können Versicherungsschutz und gesetzliche Unfallversicherung infrage gestellt werden.

 

Haftungsrisiken und mögliche Folgen

Kommt es zu einem Brandereignis, prüft die Berufsgenossenschaft, ob der Unternehmer seinen Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung und Prävention nachgekommen ist. Ist dies nicht der Fall, können folgende Konsequenzen entstehen:

  • Regressforderungen der Versicherung bei grober Fahrlässigkeit
  • Haftung des Geschäftsführers persönlich, insbesondere bei Pflichtverletzungen
  • Bußgelder oder behördliche Auflagen durch die Aufsichtsbehörden
  • Image- und Vertrauensverlust, der sich kaum in Zahlen beziffern lässt

Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen kann ein Brandschaden ohne ausreichenden Versicherungsschutz existenzgefährdend sein.

 

Feuerfeste Unterlagen als präventive Maßnahme

Die Anschaffung feuerfester Unterlagen zählt zu den einfachsten und kostengünstigsten Maßnahmen, um das Brandrisiko im Büro deutlich zu senken. In der Praxis können solche Unterlagen unter folgenden Geräten sinnvoll eingesetzt werden:

  • Laserdrucker und Kopierer
  • Aktenvernichter
  • Kaffeemaschinen und Wasserkocher
  • Akku-Ladestationen (z. B. für E-Bikes, Werkzeuge)
  • Netzteile, die dauerhaft im Betrieb sind

Auch in Teeküchen, Technikräumen und Rechenzentren empfiehlt sich der Einsatz, insbesondere wenn dort leicht entflammbare Materialien (z. B. Holzböden oder PVC) vorhanden sind.

 

Verankerung in der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sollten die Nutzung feuerfester Unterlagen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern signalisiert gegenüber Mitarbeitenden, Versicherern und Behörden, dass das Unternehmen den Brandschutz ernst nimmt.

Checkliste für Unternehmen:

  • Gibt es Elektrogeräte auf brennbarem Untergrund?
  • Ist der Raum ausreichend belüftet?
  • Werden Geräte regelmäßig geprüft (DGUV V3)?
  • Wird die Nutzung feuerfester Unterlagen dokumentiert?
  • Sind Mitarbeitende über Verhaltensregeln im Brandfall informiert?

 

Fazit

Brandschutz ist mehr als Feuerlöscher und Evakuierungspläne. Oft sind es kleine, einfache Maßnahmen wie der Einsatz feuerfester Unterlagen, die im Ernstfall über Schaden oder Sicherheit entscheiden. In Verbindung mit den Vorgaben der DGUV schaffen Unternehmen damit eine rechtssichere und verantwortungsvolle Grundlage für den sicheren Betrieb ihrer Büros.

Denn wer vorbeugt, schützt nicht nur das Inventar – sondern auch Menschenleben.

Schritt für Schritt: Wie Sie Brandrisiken bei Bürogeräten erkennen, bewerten und absichern

Schritt für Schritt: Wie Sie Brandrisiken bei Bürogeräten erkennen, bewerten und absichern

Im modernen Büroalltag kommen unzählige elektrische Geräte zum Einsatz – Drucker, Scanner, Kaffeemaschinen, Aktenvernichter, Ladegeräte. Was praktisch klingt, birgt gleichzeitig ein oft unterschätztes Risiko: Brandgefahren durch technische Defekte oder unsachgemäße Aufstellung.

Mit einer strukturierten Gefährdungsanalyse lassen sich solche Risiken frühzeitig erkennen und mit einfachen, aber wirksamen Maßnahmen – wie feuerfesten Unterlagen – gezielt absichern.

In diesem Praxisleitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Brandrisiken bei Bürogeräten identifizieren, bewerten und dokumentierenrechtssicher und alltagstauglich.

 

1. Schritt: Gefährdungsbereiche definieren

Beginnen Sie mit einer räumlichen und funktionalen Einteilung Ihrer Büroflächen:

  • Wo stehen Geräte, die Wärme erzeugen?
  • Gibt es Teeküchen, Druckerräume oder Servernischen?
  • Wer nutzt welche Geräte – wie oft, wie lange?

Tipp: Auch kleinere Nebenbereiche wie Lager oder Besprechungsräume sollten berücksichtigt werden, da hier oft Geräte „vergessen“ werden.

 

2. Schritt: Geräte erfassen und dokumentieren

Erstellen Sie eine Liste aller relevanten Elektrogeräte in den identifizierten Bereichen. Notieren Sie:

  • Gerätetyp (z. B. Laserdrucker, Kaffeemaschine)
  • Standort
  • Untergrundmaterial (z. B. Holz, Kunststoff, Teppich)
  • Nutzungshäufigkeit (ständig / gelegentlich / selten)
  • Baujahr oder Alter
  • Wartungs- oder Prüfhistorie (z. B. DGUV V3 Prüfung)

Beispiel:

Gerät Standort Untergrund Nutzung Letzte Prüfung
Laserdrucker Büro EG rechts Holzplatte täglich 03/2025
Kaffeemaschine Teeküche OG Laminat regelmäßig 02/2025
Aktenvernichter Sekretariat Teppich gelegentlich 05/2024

 

3. Schritt: Gefahren bewerten

Für jedes Gerät bewerten Sie nun das potenzielle Brandrisiko anhand folgender Fragen:

  • Gibt es Hitzeentwicklung im Betrieb?
  • Steht das Gerät auf brennbarem Untergrund?
  • Ist das Gerät älter als 5 Jahre?
  • Gibt es regelmäßige Wartung?
  • Besteht Dauerbetrieb oder unbeaufsichtigter Betrieb?

Mit diesen Kriterien können Sie eine einfache Risikobewertung in Ampellogik vornehmen:

  • Grün: Kein Risiko (z. B. geprüftes Gerät auf feuerfester Unterlage, wenig Nutzung)
  • Gelb: Mäßiges Risiko (z. B. Gerät auf Holz, gelegentlich genutzt)
  • Rot: Hohes Risiko (z. B. alter Drucker auf Teppichboden, Dauerbetrieb)

 

4. Schritt: Maßnahmen definieren

Für alle gelb oder rot bewerteten Risiken legen Sie konkrete Schutzmaßnahmen fest. Dabei gilt: Je einfacher die Maßnahme, desto wahrscheinlicher ihre Umsetzung.

Typische Maßnahmen bei Brandrisiken durch Bürogeräte:

  • Aufstellung auf feuerfester Unterlage (z. B. Glasfaser- oder Silikonmatten)
  • Verlagerung des Geräts auf einen nicht brennbaren Untergrund (z. B. Metallregal)
  • Austausch veralteter Geräte
  • Zusätzliche Prüfung / Wartung
  • Einrichtung eines Brandschutzplans (z. B. Abschaltzeiten, Zugänglichkeit von Löschmitteln)

 

5. Schritt: Maßnahmen umsetzen und kontrollieren

Jetzt gilt es, die Maßnahmen nicht nur zu definieren, sondern auch konkret umzusetzen:

  • Unterlagen beschaffen und unter Geräte legen
  • Mitarbeitende informieren (z. B. keine eigenen Verlängerungskabel!)
  • Prüfprotokolle aktualisieren
  • Sichtkontrollen einführen (z. B. monatlich)

Tipp: Die Maßnahme „feuerfeste Unterlage“ kann sehr einfach umgesetzt und auch in DGUV-Prüfprotokolle aufgenommen werden – z. B. mit dem Hinweis:
„Gerät steht auf B1-zertifizierter Unterlage gemäß DIN 4102.“

 

6. Schritt: Dokumentation in der Gefährdungsbeurteilung

Damit die Schutzmaßnahmen auch rechtlich Bestand haben, müssen sie in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert sein:

Beispiel-Eintrag:
„Zur Vermeidung der Brandweiterleitung durch überhitzte Geräte wurden feuerfeste Silikonunterlagen unter allen Laserdruckern im EG und OG installiert. Maßnahme erfolgt am 01.06.2025. Sichtkontrolle jährlich durch die unterwiesene Fachkraft für Arbeitssicherheit.“

Diese Dokumentation schützt Sie im Falle von:

  • Berufsgenossenschaftsprüfungen
  • Brandschutzbegehungen
  • Versicherungsfragen nach einem Schadenfall

 

Zusätzlicher Tipp: Mitarbeitende einbinden

Die beste Maßnahme nützt nichts, wenn Mitarbeitende sie unterlaufen – etwa durch das Abdecken von Unterlagen mit Papierstapeln oder das Anschließen von Geräten mit Billigsteckdosenleisten.

Führen Sie deshalb kurze Unterweisungen durch (z. B. 10 Minuten im Teammeeting) und dokumentieren Sie diese.

 

Fazit: Brandschutz mit System – einfach, aber wirksam

Brandrisiken im Büro entstehen nicht durch spektakuläre Großgeräte, sondern oft durch alltägliche Kleingeräte – in Kombination mit brennbarem Untergrund und fehlender Kontrolle. Doch mit einer strukturierten Gefährdungsanalyse und einfachen Maßnahmen wie feuerfesten Unterlagen lässt sich das Risiko signifikant senken.

Und das Beste: Die Umsetzung kostet kaum Zeit oder Geld – aber sie schafft Sicherheit, Rechtssicherheit und Vertrauen.